Hass und Fake im Netz nehmen weiter zu: Heiko Maas muss endlich liefern!

Hass und Fake im Netz nehmen weiter zu: Heiko Maas muss endlich liefern!

Der Internetverband Eco hat heute einen Bericht zur Internet-Beschwerdestelle vorgelegt, der zeigt: Es dauert noch viel zu lange, bis rechtswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken gelöscht werden. Dabei ist die Rechtslage klar: Plattformbetreiber müssen diese unverzüglich entfernen, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Das passiert offensichtlich noch unzureichend.

Wir kommen an einer Rechtsverschärfung nicht vorbei und brauchen endlich einen konkreten Gesetzentwurf. Diesen hat der Bundesjustizminister bereits für Ende Februar angekündigt. Bereits seit eineinhalb Jahren sind er und sein Haus mit dem Thema beschäftigt. Bisher ist nichts passiert. Im Gegenteil: Die SPD-Wirtschaftsministerin bremst nun laut Medienberichten ihren Parteifreund aus.

Wir sind der Ansicht, dass nun schnell gehandelt werden muss. Die Bedenkzeit ist vorbei: Es geht um die Sicherung unseres freiheitlich-demokratischen Diskurses in sozialen Medien. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat schon vor mehreren Wochen einen umfangreichen Forderungskatalog vorgelegt. Wir brauchen eine Kombination aus wirksamen Verfahren der Selbstregulierung, guten Gesetzen, einem konsequenten und schnellen Vollzug dieser Regeln und einem geschärften gesellschaftlichen Bewusstsein. Dazu gehört auch eine Verschärfung der einschlägigen Vorschriften im Telemediengesetz, im Straf- und Zivilrecht. Hier müssen die Minister Maas und Zypries endlich liefern.

Wir wollen, dass den Menschen in unserem Land schneller zu ihrem Recht verholfen wird, wenn sie Opfer von Hassrede oder Falschmeldungen sind.

So soll innerhalb von 24 Stunden grundsätzlich über ein Löschbegehren beschieden werden. Jeder Anbieter soll verpflichtet werden, den Nutzern eine einfach zugängliche und leicht auffindbare Beschwerdestelle zur Verfügung zu stellen. Die Bewertungskriterien müssen transparent sein und sich an den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen orientieren.

Große Netzwerke wie Facebook brauchen einen justiziablen Ansprechpartner und eine Rechtsanschrift in Deutschland. Die Plattformanbieter sollen einen regelmäßigen Bericht vorlegen, wie viele Löschbegehren eingereicht wurden und wie viele Inhalte nach welchen Kriterien gelöscht wurden. Kommt ein Plattformanbieter diesen Auflagen nicht nach, muss dies mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden. Die Höhe möglicher Bußgelder wollen wir spürbar anheben, sie muss sich an der Schwere des Vergehens orientieren.

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